Über Uns
Leitbild
Unser Handlungsauftrag ist das Betreuungsrecht. In § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.“
In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen rechtlich betreut. Dabei hat die ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige, Bekannte aber auch andere ehrenamtlich engagierte Menschen Vorrang vor der hauptamtlichen Betreuung.
Als Mitgliedsorganisation im Paritätischen NRW verpflichten wir uns folgender konzeptioneller Grundsätze:
- Wahrung der Würde und der Persönlichkeitsrechte der betreuten Menschen
- Respekt vor der Meinung Anderer und weitestgehende Selbstbestimmung der betreuten Menschen
- Verständnis vom Menschen in seiner Gesamtheit mit seiner sozialen Umwelt
- Unabhängigkeit von ideologischen, parteipolitischen und religiösen Leitbildern
- Beratung und Anleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer im Sinne der konzeptionellen Grundsätze der Arbeit der Betreuungsvereine im Paritätischen NRW
- Mitgestaltung der gesellschaftlichen Bedingungen zu mehr Selbstbestimmung benachteiligter Gruppen
- Akzeptanz und das Verstehen inter- bzw. multikultureller Elemente als Bereicherung der Gesellschaft
Um diesem Leitbild gerecht zu werden, achten wir sehr auf qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine sachgerechte Organisation, Ausstattung und Aufgabenerledigung.
Supervision und Weiterbildung ergänzen und sichern die Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind damit ein wesentliches Element der Sicherung der Qualität unserer Arbeit.
Hauptamtliche Betreuung
Manche zu betreuende Personen haben umfangreiche Probleme in mehreren Bereichen des Lebens. Die Lösung der Probleme erfordert professionelle Hilfe.
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Paritätischen Betreuungsvereins bemühen sich um lebensweltnahe Problemlösungen im Interesse der betroffenen Menschen durch:
- individuelle Betreuung
- Unmittelbarkeit und Nähe zu den Anliegen des Einzelnen
- kompetenter und engagierter Einsatz für die Interessen der betroffenen Person
- Problemlösungen unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person
- Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen und Dienstleistungen
- Verbesserung der Lebensqualität
- Entwicklung tragfähiger Zukunftsperspektiven
- Förderung der Selbstständigkeit
Ehrenamtliche Betreuung
Im Sinne unseres Leitbildes werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewonnen, begleitet, geschult und weitergebildet.
Ehrenamtliche Betreuungen haben im Betreuungsrecht Vorrang vor hauptamtlichen Betreuungen. Ehrenamtlich Tätige sollen sich in ihrem persönlichen Einsatz nicht allein
gelassen oder überfordert fühlen. Wir bieten Ihnen deshalb:
- kostenlose Begleitung durch unserem Verein
- Einzelfall- und Fachberatung sowie Fallbegleitung
- Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht
- Informationen und Vorträge zu Themen, die für die Betreuungsarbeit interessant sind
- Verhinderungsbetreuung
Bevollmächtigte
Auch Bevollmächtigten bieten wir Beratung, Begleitung und Unterstützung an.