im Rahmen des Betreuungsrechts volljährige Menschen in der Regelung ihrer rechtlichen, individuellen und persönlichen Anliegen, wenn ihnen eine eigenverantwortliche Wahrnehmung aufgrund einer Krankheit oder Behinderung (teilweise) nicht (mehr) möglich ist.
Fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich um lebensweltnahe Problemlösungen im Interesse der betroffenen Menschen.
Als anerkannter Betreuungsverein informieren wir über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Rahmen von Vorträgen und individuellen Einzelterminen.
Wir schulen, begleiten und unterstützen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dazu bieten wir regelmäßig Einführungsveranstaltungen, Vorträge, Erfahrungsaustausch und individuelle Beratungen im gesamten Kreisgebiet an.